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Honorar / Gebühren
Fragen der Mandanten
Nahezu jeder Mandant stellt sich zwei Fragen: Zum einen, wonach richtet sich eigentlich die Gebühr des Steuerberater und zum anderen, steht der Gebühr meines Steuerberaters eine angemessene Gegenleistung gegenüber?
Daß diese Fragen eine Rolle spielen, ist mehr als verständlich, denn derartige Gedanken hätten wir auch, wenn wir an der Stelle unserer Mandanten stünden. Das bedeutet: Bei der Bemessung unserer Steuerberatergebühren stehen diese Überlegungen im Mittelpunkt. Jedem Mandanten, den wir betreuen, ist bekannt, daß Grundlage für die Gebühren die Steuerberatergebührenverordnung (StGebVO) ist und weiter, daß diese Gebührenordnung einen sehr großen Ermessensspielraum vorsieht.
Zunächst kommt es auf den Gegenstandswert an ( z. B. Umsatzgröße, Höhe des Einkommens), im zweiten Schritt ist der Gebührenrahmen zu beachten, der in Zehntel oder in Zwanzigstel vorgegeben ist, z. B: Gebührenrahmen: 1/10. – 6/10.
 
Die Mittelgebühr
In der Praxis hat sich herausgestellt, daß die sogenannte Mittelgebühr als die Gebühr, welche zwischem der jeweiligen Mindest- und der Höchstgebühr liegt, ausreichend ist für den „Normalfall“. Diese Mittelgebühr kann bei besonders hohem Arbeitsaufwand oder bei Fällen mit besonderem Schwierigkeitsgrad überschritten werden, im Gegensatz dazu kann die Gebühr aber auch unterhalb der Mittelgebühr bemessen werden, wenn der Auftrag schnell erledigt werden kann und kein schwerwiegendes Rechtsproblem vorliegt.
 
Unsere Vorhensweise
Wir gehen bei der Berechnung nicht automatisch und pauschal vor, sondern überprüfen spätestens nach Abschluß des Auftrages, welche Gebühr nach den vorgenannten Grundsatzen berechtigt und angemessen ist. Soweit es möglich ist, geben wir unseren Mandanten aber auch im Voraus einen Überblick über den wahrscheinlichen Gebührenaufwand, damit keine beiderseitig unerwünschten Überraschungen eintreten.

Verlangen Sie bitte an dieser Stelle kein Beispiel denn (fast) jeder Fall ist anders zu beurteilen; deswegen würden Modellrechnungen nur zur Irritationen führen, Ihnen also als Information eher schaden als von Vorteil sein.

Deswegen appellieren wir, uns diesbezüglich hinsichtlich Transparenz und Fairness zu vertrauen.
 

Pauschalvereinbarung
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu treffen mit dem Mandanten über eine Pauschalgebühr; diese ist aber zwingend schriftlich abzufassen, sonst hat sie keine Rechtswirkung.
 
Gebührenvorschuß
Der Steuerberater kann einen Vorsschuß für seine Gebühren verlangen. Einen Vorschuß verlangen wir dann, wenn sich der Auftrag über einen langen Zeitraum erstreckt und/oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Realisierung unserer Gebühren gefährdet ist.
 
Mitwirkung des Mandanten
Der Mandant kann Einfluß nehmen auf die Höhe der Gebühren. Arbeitsgrundlage für uns sind nämlich auch die uns vorgelegten Unterlagen und Belege durch den Mandenten. Wer uns seine Unterlagen und Belege gut sortiert übergibt, erspart uns Arbeit und ihm Gegühren. Wer dagegen - aus welchen Gründen auch immer – nur unvollständige und /oder nicht sortierte Unterlagen vorlegt, muß mit einer höheren Gebühr rechnen.
Wir wissen hierbei aber auch, daß es nicht jedem liegt, bei der Belegsammlung sorgfältig vorzugehen und daß nicht jeder Mandanten die ausreichende Zeit dafür hat. Insofern nehmen wir keinerlei Wertung vor, was den Belegbereich angeht. Beide „Mandantentypen“ haben ein gleich hohes Recht auf eine 100%-tige Bearbeitung ihrer Angelegenheit.
 
Verhältnis Gebühr und Leistung des Steuerberaters
Um es vorwegzunehmen, wir sind nicht interessiert, Mandanten zu gewinnen um jeden Preis. Denn es liegt für jeden vernünftig denkenden Menschen auf der Hand:
Eine umfassende und kompetente Beratung kostet Zeit und auch dem Steuerberater Geld! Viel entscheidender ist die Beurteilung durch den Mandanten, ob zwischen der Gebühr des Steuerberaters und der dafür erbrachten Leistung ein nachvollziehbares Verhältnis steht oder nicht. Einer unverhältnis niedrigen Gebühr kann zwangsläufig nicht ein hohes Maß an Qualität zugrunde liegen; das aber kann für den Mandanten teuer werden, nur leider sind die meisten Mandanten nicht in der Lage, hier eine sachgerechte Beurteilung vorzunehmen, denn sie kennen sich ja im Steuerrecht nicht aus. Ihnen als Mandant verbleiben aber dennoch Kriterien für diese Einschätzung. Wir erwähnen folgende:
- Ist die Kanzlei mit zu vielen Mitarbeiten besetzt?
- Hat Ihr Steuerberater ausreichend Zeit für Sie, oder werden Sie (zu) häufig auf den Mitarbeiter verwiesen?
- Bekommen Sie kurzfristig einen Termin für eine Beratung durch den Steuerberater?
- Bleiben Ihre Angelegenheiten sehr lange unbearbeitet?
- Klärt Ihr Steuerberater Probleme aus der laufenden (Arbeit), z. B. bei der Buchführung, sofort oder müssen Unklarheiten erst sehr viel später, z. B. bei der Erstellung des Jahresabschlasses, geklärt werden?
- Bespricht Ihr Steuerberater auch laufend Ihre Finanzsituation und/oder die betriebswirtschaftlichen Grundlagen?
- Berät Ihr Steuerater erst dann, wenn Sie ihn fragen oder kommt Ihr Steuerberater von sich aus auf Sie zu (Unterscheidung: Aktiv- bzw. Passivberatung)
- Werden Sie laufend auf Steuerrechtsänderungen hingewiesen, z. B. durch Mandantenbriefe?
- Wie ist Ihr persönliches und fachliches Vertrauensverhältnis zu Ihrem Steuerberater (auch zu dem Mitarbeiter)?
- Bekommen Sie aus ausreichende Erläuterungen, wenn Ihr Steuerbescheid eingegangen ist?
- Gibt Ihr Steuerberater ausreichende Hinweise über mögliche Steuerersparnisse?
- Wird von Zeit zu Zeit geprüft, ob die Rechtsform Ihres Unternehmens (noch) steueroptimal ist?
- Haben Sie den Eindruck, Sie seien bei Ihrem Steuerberater nur ein Mandat „2. oder 3. Klasse“?
 
Unbedingt noch zu bedenken
Kein anderer Berufsstand wird überschüttet mit Gesetzesänderungen, Änderungen in der Rechtsprechung sowie Verwaltungsanweisungen und auch Änderungen der Rechtsmeinungen aus der Fachliteratur wie der der Steuerberater, ganz zu schweigen von Gestzesvorhaben, die gar nicht zum Tragen kommen, aber bereits in „aller Munde“ sind; auch hierauf hat der Steuerberater seinem Mandanten Auskunft zu geben, zumindest seine Meinung zu äußern.
Deswegen ist nicht außer acht zu lassen, daß der Steuerberater und auch seine Mitarbeiter ein enormes Maß an sogenannter unproduktiver (also nicht abrechenbarer) Arbeitszeit haben. Das ständige Hin und Her und Wiederzurück in dem Steuerrecht hat deswegen zwangsläufig immer auch Auswirkungen auf die Gebühren, die der Steuerberater verlangen muß.
Dennoch: Sollten Sie unsere Gebühren nicht verstehen, vom Grunde her oder aber von der Höhe, so ist es bei uns durchaus erwünscht, hiernach zu fragen, und zwar im Interesse des persönlichen Vertrauensverhätnisses.
 

  HAGEMANN & KOLLEGEN
STEUERBERATUNG

Günter Hagemann
Siegfried Seidler
Dirk Hörmann

Steuerberater
Dipl.-Finanzwirte (FH)
Rechtsanwalt
Von-Stauffenberg-Strasse 1a
21365 Adendorf
Tel (04131) 699660
Fax (04131) 69966-29
kanzlei@die-steuern.de

 
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