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1. Senkung des Eingangssteuersatzes von 19,9 auf 16 %
2. Senkung des Spitzensteuersatzes von 48,5 auf 45 %
Beispiele (nach Berücksichtigung von 1. und 2.):
| Zu versteuerndes | Entlastung | Entlastung Eheleute bei |
| Einkommen | Ledige | Zusammenveranlagung |
| 10.000,00 | - 194,00 | 0,00 |
| 20.000,00 | -333,00 | -388,00 |
| 30.000,00 | -459,00 | -560,00 |
| 40.000,00 | -611,00 | -666,00 |
| 50.000,00 | -773,00 | -786,00 |
| 60.000,00 | -1.070,00 | -918,00 |
| 70.000,00 | -1.423,00 | -1.064,00 |
| 80.000,00 | -1.777,00 | -1.222,00 |
| 90.000,00 | -2.131,00 | -1.396,00 |
| 100.000,00 | -2.468,00 | -1.546,00 | |
3. Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages von 7.235,00 auf 7.664,00 €
4. Haushaltsfreibetrag, § 24b EStG
Steuerklasse II
Für Alleinerziehende 1.308,00 € (vorher 2.340,00 €)
- Grundsatz: Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person
5. Für Kindergeld unschädliche Einkommensgrenze bei Kindern,
Anhebung von 7.188,00 auf 7.680,00 €
6. Für Unterhaltszahlungen,
Anhebung der Einkommensgrenze der zu unterstützenden Person
Von 7.188,00 € auf 7.640,00 €
7. AfA
Keine Vereinfachungsregelung mehr. Die AfA ist nur noch zu berücksichtigen ab dem Monat der tatsächlichen Anschaffung
8. Entfernungspauschale
Nur noch einheitlich 0,30 €
Für Flugreisen weiterhin die tatsächlichen Kosten
9. Abfindungen
Kürzung der Steuerfreibeträge
55 Lj./ 20 Jahre von 12.271,00 € auf 11.000,00
50 Lj./15 Jahre von 10.226,00 € auf 9.000,00
Ohne Voraussetzungen von 8.181,00 € auf 7.200,00
10. Geschenke an Geschäftsfreunde
Kürzung von 40,00 € auf 35,00 €
11. Bewirtungsaufwendungen
Nur noch zu 70 % abzugsfähig, vorher zu 80 %
12. Degressive Abschreibung bei Gebäuden
Senkung in den ersten Jahren von 5% auf 4% (Dauer 9 Jahre), dann 8 Jahre 2,5 % und 32 Jahre 1,25%
13. Baudenkmäler
Senkung von 10% auf 9% (Dauer 8 Jahre), dann 4 Jahre 7%
14. Arbeitnehmerfreibetrag
Verminderung von 1.044,00 € auf 920,00 €
15. Veräußerungsfreibetrag
Kürzung von 51.200,0 € auf 45.000,00 €
und Kürzung des Grenzbetrages von 154.000,00 € auf 136.000,00 €
16. Sparerfreibetrag
Kürzung für Ledige von 1.550,00 auf 1.370,00 (Ehegatten doppelte Beträge)
17. Vermietung an nahe Angehörige
Miete mindestens 56 % der ortsüblichen Miete (vorher 50%)
18. Eigenheimzulage
Gleichstellung von Neubauten
Ausbauten und Erweiterungen sind nicht mehr begünstigt
Senkung der Einkunftsgrenze von 81.807,00 € auf 70.000,00 € ( Eheleute 2x )
Bemessungsgrundlage: Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungskosten für Grund und Boden und Kosten für die Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von 2 Jahren
1 % der Bemessungsgrundlage, max. Grundförderung 1.250,00 € + Kinderzulage 800,00 € je Kind
Interessantes BFH-Urteil: Eheleute haben ein Zweifamilienhaus gebaut oder gekauft. In
Der einen Wohnung wohnen die Eheleute selbst, die andere Wohnung wird einem nahen
Angehörigen unentgeltlich überlassen.
Folge: Die Eheleute können für beide Wohnungen Eigenheimzulage bekommen, also
2x Eigenheimzulage.
19. Umsatzsteuer – Bauleistungen ( ab 1.04.2005 / 1.07.2005 )
Bei Bauleistungen für andere Bauunternehmer schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer ( = Umkehrung der Steuerschuld ). Sofern der Schuldner aber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er in derselben Höhe seine Umsatzsteuerschuld mindern.
Bauleistungen sind keine Planungs- und Überwachungsleistungen
20. Steueramnestie
Nacherklärungsmöglichkeit ( ohne strafrechtliche Folgen ) bis zum 31.12.2004.
Pauschaler Steuersatz 25 %, der innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung fällig ist.
Erfolgt die Erkärung nach dem 31.12.2004, aber vor dem 1.04.2005, sind 35 % zu zahlen.
Achtung:
Seit Jahrzehnten kennt das Steuerrecht die sogenannte Selbstanzeige, ebenfalls mit strafbefreiender Wirkung. Was also im Einzelfall günstiger ist, kann nur mit Hilfe des Steuerberaters entschieden werden.
21. Doppelte Haushaltsführung
Wegfall der 2-Jahresfrist
22. Wesentliche Beteiligung
Im Privatvermögen: Kürzung des Freibetrages von 10.300,00 € auf 9.060,00 €
23. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen
Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht mehr zu 100, sondern nur noch zu 88 % als Sonderausgaben abzugsfähig
24. Wohnungsbauprämie
Senkung von 10 auf 8,8 %
25. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Innerhalb von 3 Jahren mehr als 15 % der Anschaffungskosten = Herstellungskosten und damit einheitlich mit dem Gebäude abzuschreiben. Nicht dazu gehören Kosten für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsaufwendungen. Sowie Ausgaben für Erweiterungen, die einer Herstellung gleichkommen.
26. Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand
Verteilung wieder möglich auf 2 bis 5 Jahre
27. Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt die relevanten Daten zu übermitteln.
Der Arbeitnehmer erhält nur noch einen Ausdruck, nicht mehr die Lohnsteuerkarte.
28. Rechnungen
Zusätzliche Angaben erforderlich:
Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Nummer
Art und Menge
Zeitpunkt der Leistung
Ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Sonst kein Vorsteuerabzug!
29. Keine Schonfrist mehr
Wegfall der 5-Tageregelung bei verspäteter Zahlung oder Abgabe von Steuererklärungen oder –voranmeldungen
30. Körperschaftsteuer
Wieder 25 %, in 2003 wegen des Elbehochwassers 26,5 %
31. Bekanntgabefiktion
Drei Tage nach Datum des Bescheids. Verlängerung, wenn der dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (Besserstellung!)
32. Buchführungsgrenzen
Anhebung der Umsatzgrenzen von 260.000 auf 350.000 €
................ der Gewinngrenzen von 20.500 auf 25.000 €
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