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Kindergeld / Kindersteuerfreibetrag
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Gunsten der Kinder
Es geht um die Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes. Bisher war es nicht zulässig, von dem Bruttoarbeitslohn, welchen das Kind bezogen hat, auch die eigenen Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass dieses verfassungswidrig sei.

Zunächst bleibt festzustellen, dass diese Sozialversicherungsbeiträge dem Kind letztlich gar nicht für den aktuellen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Über die Auswirkungen des Beschlusses vom 11. Januar 2005 beraten wir Einzelfall bezogen auf Anfrage.
 

















  HAGEMANN & KOLLEGEN
STEUERBERATUNG

Günter Hagemann
Siegfried Seidler
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Ulf Lehmann

Steuerberater
Dipl.-Finanzwirte (FH)
Dipl.-Kaufmann/Kauffrau (FH)
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