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Grundsteuer
Legen Sie gegen Ihre Bescheide Einspruch ein!
Das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen, um zu prüfen ob die Grundsteuer verfassungskonform ist.

Zwei Überlegungen spielen hierbei eine Rolle:
1. Das BVG könnte eine unzulässige Substanzbesteuerung, ähnlich wie damlas bei der Vermögensteuer, sehen ( Eigentumsgarantie).
2. Personen, die ihre Immobilien vermieten, können die Grundsteuer als Werbungskosten absetzen, andere Personen jedoch nicht.

Deswegen: Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne.











 


  HAGEMANN & KOLLEGEN
STEUERBERATUNG

Günter Hagemann
Siegfried Seidler
Melanie Lehmann
Ulf Lehmann

Steuerberater
Dipl.-Finanzwirte (FH)
Dipl.-Kaufmann/Kauffrau (FH)
Von-Stauffenberg-Strasse 1a
21365 Adendorf
Tel (04131) 699660
Fax (04131) 69966-29
kanzlei@die-steuern.de

 
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