Grundsteuer |
|
| Legen Sie gegen Ihre Bescheide Einspruch ein! |
| Das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen, um zu prüfen ob die
Grundsteuer verfassungskonform ist.
Zwei Überlegungen spielen hierbei eine Rolle:
1. Das BVG könnte eine unzulässige Substanzbesteuerung, ähnlich wie damlas
bei der Vermögensteuer, sehen ( Eigentumsgarantie).
2. Personen, die ihre Immobilien vermieten, können die Grundsteuer als
Werbungskosten absetzen, andere Personen jedoch nicht.
Deswegen: Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Bei Bedarf
helfen wir Ihnen gerne.
|
|
|