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Spekulations-Urteil
Günter Hagemann im Interview mit der ARD
Aktuelle Entwicklung: Die Einschätzung unseres Steuerberaters Hagemann für die Behandlung der jahre ab 1999 ist begründet gewesen. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr nämlich in seinem Beschluß vom 30.11.2004 - IX B 120/04 befunden, daß er es für ernsthaft zweifelhaft hält, ob Gewinne aus dem An- und Verkauf von Aktien im Kalenderjahr 1999 der Besteuerung unterliegen. Deswegen raten wir, Ihren Steuerbescheid in derartigen Fällen mit dem Einspruch anzufechten und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen.


 


  HAGEMANN & KOLLEGEN
STEUERBERATUNG

Günter Hagemann
Siegfried Seidler
Melanie Lehmann
Ulf Lehmann

Steuerberater
Dipl.-Finanzwirte (FH)
Dipl.-Kaufmann/Kauffrau (FH)
Von-Stauffenberg-Strasse 1a
21365 Adendorf
Tel (04131) 699660
Fax (04131) 69966-29
kanzlei@die-steuern.de

 
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