Spekulations-Urteil |
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| Günter Hagemann im Interview mit der ARD |
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Aktuelle Entwicklung:
Die Einschätzung unseres Steuerberaters Hagemann für die Behandlung der
jahre ab 1999 ist begründet gewesen. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr nämlich
in seinem Beschluß vom 30.11.2004 - IX B 120/04 befunden, daß er es für
ernsthaft zweifelhaft hält, ob Gewinne aus dem An- und Verkauf von Aktien im
Kalenderjahr 1999 der Besteuerung unterliegen. Deswegen raten wir, Ihren
Steuerbescheid in derartigen Fällen mit dem Einspruch anzufechten und
gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des
Einspruchsverfahrens zu beantragen.
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