Alleinerziehende |
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| Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
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Alleinerziehende erhielten bislang einen Haushaltsfreibetrag von 2.340,00 EUR, welcher Bestandteil der Steuerklasse II ist. Hiervon ist der Gesetzgeber abgerückt und hat stattdessen einen Entlastungsbetrag gem. § 24b EStG geschaffen für Personen, bei denen mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Entlastungsbetrag ab dem Kalenderjahr 2004 beträgt 1.308,00 EUR, also gut 1.000,00 EUR weniger als bisher.
Als allein stehend gelten allerdings nur die Steuerpflichtigen, die mit keiner anderen Person eine Haushaltsgemeinschaft bilden (z. B. Lebensgefährte).
Nach unserer Rechtsaufassung kann es sich aber um eine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren Person nur dann handeln, wenn diese weitere Person (z. B. Lebenspartner) auch maßgeblich finanziell zur Führung des Haushaltes beitragen kann. Prägend für eine Haushaltsgemeinschaft ist nämlich nicht alleine das Zusammenleben in einem Haushalt, sondern auch das finanzielle Mitwirken an den Haushaltskosten.
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